TAUKA

Arbeitsanweisung

Änd.-Stand:

01/05

Revision:

0

Abschnitt:

0

Seite:

1

Virtuelle Anlage

AA 05 - 01

T

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1.1 Voraussetzung

Die Berechtigung zum Betrieb einer virtuellen Anlage ist Genehmigungspflichtig.

Die Betreiber einer virtuellen Anlage müssen sich über die Clubs von Tauka eine Berechtigung erwerben.

1.2. Ziel

Eine virtuelle Anlage ist der Reaktor für eine funktionierende Website. Die Planung und der spätere Betrieb der Anlage soll mit dieser Arbeitsanweisung gewährleistet werden. Der Erfolg einer Anlage und die Ausbeute hängt von einer sorgfältigen Planung und Pflege der Anlage ab. 

1.3 Geltungsbereich

Alle Anlagen die mit Tauka Clubs in Verbindung stehen

 

1.4. Vorgehensweise

Jedes Gruppenmitglied ist für die Erreichung der Ziele verantwortlich.

Die Ausführung einer Anlage kann zunächst auf Papier erledigt werden. 

Folgende Arbeitsweise ist zu empfehlen:

1 Zunächst unstrukturiert vorgehen
2 Spontane Gedanken stichwortartig festhalten (schriftliches Brainstorming)
3 Groß und deutlich schreiben
4 Visualisierung der Gedanken, um neue Ideen anzuregen
5 Bis hierher "Redeverbot"
6 Karten sichten, durch "Wolken" Schwerpunkte bilden
7 Konflikte sichtbar machen
8 Bewertung durch bunte "Punkte" markieren

1.6. Verantwortung der Aufgabe

Die Verantwortung für den Betrieb und die Pflege einer Anlage liegt bei dem jeweiligen Betreiber.

 

1.7. Vorgabe Dokumente

Vorgabedokument Erstellt/Geändert Geprüft Freigabe Bemerkung
Herstellerangaben 03. Mai 2005 Tauka 03. Mai 2005  
Gebrauchsanweisungen 03. Mai 2005 Tauka 03. Mai 2005  

1.8. Nachweis Dokumente

Nachweisdokument Erstellt/Geändert Geprüft Freigabe Bemerkung
Log-Dateien 03. Mai 2005 Tauka 03. Mai 2005  
System-Dateien 03. Mai 2005 Tauka 03. Mai 2005  

1.9. Mitgeltende Dokumente

Ordner

Kapitel

Bezeichnung

 

Erstellt: Steffen Kaphahn Datum: 05. April 2005 Unterschrift:

Geprüft: Nixe Serpentine Datum: 05. April 2005 Unterschrift:

Nixe Serpentine

Freigegeben: Arka Tauka Datum: 05. April 2005 Unterschrift:

Arka Tauka