Verpflichtung der Leitung

Die Leitung verpflichtet sich vorbildlich zu Handeln und im Falle einer Missachtung der Forderungen, die sich aus der Umwelt- und Qualitätspolitik von Tauka ergeben, ein entsprechendes Gutachten zu erstellen, welches die Fehler und Folgen der Missachtung schonungslos benennt, sowie Maßnahmen zur Vermeidung eines nochmaligen Auftretens der Missachtung (Verfehlung) erklärt und zur Einführung von Verbesserungen im System herangezogen wird.

Autor: Basico und Basica Sport- und Voraussteuer